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Versicherungen für Vereine

Vereine und Verbände benötigen andere Versicherungen als Privatpersonen und Unternehmen. Denn die Vielfalt der Vereine und die besonderen Vereinsstrukturen bringen einen individuellen Schutzbedarf von Versicherungen mit sich.

Welche Versicherungen für jeden Verein notwendig sind, welche weiterhin empfehlenswert sind und welche zusätzlichen Policen in Betracht gezogen werden könnten, erfahren Sie hier!

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1. Welche Versicherungen braucht ein Verein?

Im Vereinsleben trifft man auf ein breites Spektrum an Aktivitäten und Veranstaltungen. Wo Menschen zusammenkommen kann es schnell passieren, dass durch Unachtsamkeit fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt werden. Zu beachten ist bei der Absicherung, dass Vereine ganz andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden benötigen. Im Vereinsalltag gibt es einfach zu viele individuelle Besonderheiten. Zudem kommt es bei der Absicherung auch immer auf die satzungsmäßige Tätigkeit des Vereins an. 

 

Da jeder Verein individuell ist, und die abzusichernden Gefahren je nach Tätigkeit und Größe des Vereins variieren, sollte immer ein individuelles Versicherungskonzept erstellt werden. Dennoch möchten wir einmal einen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Vereine geben.

 

2. Die wichtigsten Versicherungen

Im Folgenden werden die wichtigsten Versicherungen für Vereine dargestellt. Diese Versicherungen stellen die Basis der Vereinsabsicherung dar und sind dringend zu empfehlen.

 

a) Die Haftpflichtversicherung für Vereine

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden Verein. Denn jede für den Verein tätige Person, egal ob ehrenamtlich oder fest angestellt, ist gesetzlich dazu verpflichtet einen Schaden zu ersetzen, den sie im Rahmen der Vereinstätigkeit einer anderen Person oder Sache zufügt. Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt demnach vor finanziellen Folgen, welche infolge eines Personen- oder Sachschadens oder einem daraus resultierenden Vermögensschaden einer dritten Person entstanden sind.


Im Schadenfall besteht die Leistung des Versicherers dann zunächst in der Prüfung der Haftungsfrage. Bei berechtigten Ansprüchen leistet der Versicherer die Zahlung des Schadensersatzes. Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt der Versicherer diese Forderungen ab.

b) Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Wer eine öffentliche Veranstaltung austrägt, haftet für Schäden, die während des Events und durch das eigene Verschulden entstehen. Gerade bei Personenschäden können so hohe Schadensforderungen zusammenkommen. Deshalb empfiehlt sich für Veranstaltungen der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung, da spezielle Veranstaltungsrisiken oft nicht in der Vereinshaftpflicht mitversichert sind.

 

Eine gesonderte Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Verein eine Veranstaltung plant, die entweder gar nicht über eine bereits bestehende Vereinshaftpflicht abgedeckt ist oder spezifische bzw. erhöhte Risiken birgt, zum Beispiel weil:

  • eine große Teilnehmerzahl erwartet wird
  • auch Gastronomie stattfindet (Ausgabe von Getränken und/oder Speisen durch den Verein)
  • es sich um eine Sonnwendfeier, Poolparty oder Open Air-Veranstaltung handelt
  • Zelte oder Bühnen aufgebaut werden.
     

Der Verein sollte beim Abschluss der Versicherung darauf achten, dass alle Veranstaltungen abgesichert sind und nicht nur diejenigen, die dem satzungsmäßigen Zweck entsprechen.

c) Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die ergänzende D&O Haftpflichtversicherung werden von Experten dringend empfohlen, da sie die Vereinsvorstände bzw. die Organe vor der privaten, finanziellen Haftung schützen. Der Verein haftet nicht nur bei Personen- und Sachschäden (Vereinshaftpflicht), sondern auch bei Vermögensschäden.
Typische Schäden, bei denen eine solche Versicherung greift, sind beispielsweise die Fehlverwendung von Zuschüssen, das fehlerhafte Ausstellen einer Zuwendungsbescheinigung, fehlerhafter Berechnung von Sozialversicherungsabgaben, etc.. 

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Vereins. Sie deckt Vermögensschäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht werden. Versicherte Personen sind dabei alle Mitarbeiter des Vereins und seine Organe. Auf dem Markt werden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen angeboten, die ausschließlich Vermögensschäden decken, die durch eine fahrlässige Pflichtverletzung entstanden sind. Aber es gibt auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, die eine vorsätzliche Pflichtverletzung abdecken. Hier lohnt sich ein Preis-Leistungs-Vergleich.

 

Die Director´s & Officer´s-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) schützt primär das Privatvermögen der Organe. Die Organe, egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig, haften grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Wer Organ ist, steht jeweils in der Satzung des Verbands bzw. Vereins. Versicherbar als Organe sind z. B. Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, Präsidium, Prokuristen, leitende Angestellte und besondere Vertreter. „Gesamtschuldnerische Haftung“ bedeutet, dass nicht nur das auslösende Organ in Anspruch genommen werden kann, sondern gegebenenfalls auch weitere Organe des Vereins. Die D&O deckt Vermögensschäden ab, die das Organ fahrlässig verursacht hat. Organe können durch ein aktives Tun oder Unterlassen eine schuldhafte Pflichtverletzung begehen, zum Beispiel durch fehlerhafte Auswahl, Kontrolle und Organisation von Personal oder Arbeitsabläufen, das sogenannte Organisationsverschulden. Erleidet der Verein oder ein Dritter durch eine fahrlässige Pflichtverletzung eines Organs einen Vermögensschaden, kann das Organ von dem Geschädigten in Anspruch genommen werden. Hierbei hilft die Versicherung dem Organ, indem sie die Frage der Haftung prüft und entweder Abwehr oder Schadensersatz leistet.

 

Auf dem Markt gibt es manchmal auch „Kombi-Produkte“, die Elemente aus der Vereins-, Vermögensschaden- und der D&O-Haftpflichtversicherung abdecken. Es sollte dabei beachtet werden, dass die Versicherungssumme für alle denkbaren Schäden in diesen verschiedenen Bereichen ausreichend hoch gewählt wird. Die Versicherungssumme orientiert sich sowohl bei der VH als auch bei der D&O primär an der Haushaltssumme und nicht so sehr an der Größe/Mitgliederzahl des Vereins. Ausschlaggebend ist, wie groß der finanzielle Schaden sein kann, der durch eine Pflichtverletzung entstehen kann.

 

Erwähnt sei im Zusammenhang mit Haftpflichtschäden auch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts: Das Gesetz hat für Mitglieder und Organe zwar gewisse Haftungserleichterungen gebracht.
Die Erleichterungen gelten allerdings nur für ehrenamtlich tätige bzw. geringfügig vergütete Personen und nur für einfach fahrlässig verursachte Schäden. Die Erleichterungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (§31 a und §31b).

 

Insbesondere im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche, z.B. bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern, greifen die Haftungserleichterungen nicht. Außerdem schützt das Gesetz zwar die ehrenamtlich Tätigen, bei dem Verein ist aber trotzdem ein Vermögensschaden entstanden, auf dem er nach Möglichkeit nicht sitzen bleiben sollte. Ein auf den Verein abgestimmter Versicherungsschutz ist daher auch weiterhin notwendig.

d) Reiseveranstalter-Versicherungen

Eine Reiseveranstalter-Haftpflicht ist wichtig, wenn der Verein als Reiseveranstalter auftritt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Verein eine Reise anbietet, bei der zwei oder mehr Einzelleistungen zu einem Gesamtpreis zusammengefasst sind (§ 651 a BGB).

 

Als Reiseleistungen kommen in Betracht: Reise/Transport (Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff), Transfer, Unterkunft, Verpflegung, Gruppenleitung und Zusatzangebote (Kurse, Sport). Wenn der Verein Reiseveranstalter ist, hat das zahlreiche rechtliche Konsequenzen. Daher sollte der Verein in seiner Reise-Ausschreibung deutlich hervorheben, ob er selber oder ein anderer der Reiseveranstalter ist.

 

Die Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für folgende Schadensereignisse:

  • den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern (Personenschäden)
  • die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer (Sachschäden), nicht aber das Abhandenkommen und/oder der Diebstahl von Sachen
  • Vermögensschäden aufgrund der typischen Tätigkeit als Reiseveranstalter (z. B. Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger oder Bearbeitung der Reiseanmeldung)

 

3. Empfohlene Versicherungen

Die oben genannten Versicherungen bilden eine gute Basis, um sich gegen Haftungsrisiken im Verein abzusichern. Für einen umfassenden Schutz empfiehlt es sich jedoch auch weitere Bereiche abzusichern. Einen Einblick in die für Vereine zusätzlich empfohlenen Versicherungen erhalten Sie im Folgenden: 
 

a) Rechtsschutzversicherung für Vereine

Da es in der heutigen Zeit immer öfter zu Gerichtsverfahren kommt, kann eine Rechtsschutzversicherung Gold wert sein. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko, wenn es um Gerichts- und Anwaltskosten geht. Da diese Kosten richtig hoch werden können, sollte sich der Verein für die Rechtsschutz-Bereiche absichern, die ein besonderes Kostenrisiko für ihn bergen. Dabei kommt es wiederum auf die Aktivitäten und die Strukturen des jeweiligen Vereins an.


Es gibt verschiedene Bereiche, die man versichern kann, von denen die Folgenden besonders erwähnt werden sollen:

  • Der „Spezial-Straf“-Rechtsschutz ist für jeden Verein sinnvoll, da dieser greift, wenn gegen eine für den Verein tätige Person Strafanzeige gestellt wird oder der Vorwurf einer Vorsatz-Straftat im Raum steht (z. B. beim Vorwurf der sexuellen Nötigung, des Betruges oder bei Unregelmäßigkeiten bezüglich Steuern oder Sozialabgaben).
  • Hat der Verein fest angestellte Mitarbeiter, macht der „Arbeitsgerichts“-Rechtsschutz Sinn. Dann sind auch Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag versichert, etwa wenn ein Angestellter gegen den Verein klagt.
  • Auch die Kosten wegen Streitigkeiten vor Sozialgerichten oder wegen Verkehrswidrigkeiten sowie anderen Streitigkeiten kann der Verein über eine Rechtsschutzversicherung abdecken.

 

Auch hier sollte sich der Verein immer individuell beraten lassen, um alle relevanten Bausteine abzusichern. 

 

b) Cyber-Versicherung

Die Cyber-Police übernimmt Schäden und Kosten bei Angriffen auf die IT-Sicherheit. Es sind Schäden versicherbar, die beim Verein oder auch bei einem Dritten entstehen können. Die Cyber-Versicherung wird für Vereine immer wichtiger, da das Risiko für jeden Internet-User steigt, Opfer eines Angriffs auf die IT-Sicherheit zu werden. Wichtig ist, dass der Verein für eine gute IT-Sicherheit vorsorgt:


Falls im Verein verschiedene Endgeräte benutzt, Daten (Namen, evtl. sogar Bankverbindungen; z. B. von Vereins-Mitgliedern oder Teilnehmern) gespeichert und bearbeitet werden, sollte ein sogenanntes IT-Risk-Management-Konzept umgesetzt werden. Kommt es dann trotzdem zu einem IT-Schaden, würde die Cyber-Versicherung Kosten übernehmen und mit Assistance-Dienstleistungen zur Seite stehen, um die Kosten der Betriebsunterbrechung und den Imageverluste so gering wie möglich zu halten.



Die Cyber-Versicherung sollte mehrere Bereiche abdecken:

  • Eigenschäden, die in der gemeinnützigen Einrichtung entstehen. Dazu zählen Kosten für die Daten- und Programmwiederherstellung.
  • Drittschäden, also Vermögensschäden, die bei einem Dritten entstehen. Zum Beispiel deren Betriebsunterbrechung, aber auch Folgen von Datenschutzverletzungen. Gerade dieser Punkt ist extrem wichtig, da seit Mai 2018 das neue EU-Datenschutzrecht, die sog. EU-DSGVO in Deutschland gilt. Das neue Recht gilt auch für gemeinnützige Einrichtungen und fordert von den Vereinen, dass sie sich viel weitergehender mit dem Schutz von Mitglieder- und Kundendaten beschäftigen als bisher.
  • Abwehrkosten, u.a. bei behördlichen Datenschutzverfahren.
  • Service-Leistungen: Der Versicherer stellt zahlreiche Leistungen zur Verfügung, z.B. IT-Risikoanalysen im Vorfeld und im Schadensfall Hilfe bei der Krisenkommunikation. Der Versicherer bietet auch Unterstützung im Falle einer Erpressung und Lösegeld-Forderung. Dieser Baustein wird je nach Versicherer verschieden gehandhabt. Hier ist eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen nötig, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt.
  • Datenmanipulation, z.B. wenn das Online-Banking des Vereins mit gestohlenen Identitätsdaten genutzt wird.

 

Selbst wenn der Verein das IT-System teilweise oder ganz bei einem
externen Dienstleister ausgelagert hat, ist es sinnvoll, eine Cyber-Versicherung abzuschließen.
Dabei kann der Ausfall des externen IT-Dienstleisters mitversichert werden. Die Cyber-
Deckung hilft auch, wenn eventuelle Schadenersatzleistungen beim externen IT-Dienstleister nicht wiederzubekommen sind, z.B. beim Auslandssitz von Cloud-Anbietern.

 

c) Inventar- und Gebäudeversicherung

Hat der Verein ein eigenes Büro mit Möbeln oder besitzt er sogar ein Gebäude für die Vereinsaktivitäten, sollten die Räumlichkeiten gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasserschäden usw. abgesichert werden. Diese Versicherungsprodukte sind wie eine Wohngebäude- und Hausratversicherung anzusehen.

 

4. Zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Ehrenamtliche

a) Gruppenunfallversicherung für Vereine

Die Unfallversicherung ist wichtig, um im Falle einer bleibenden körperlichen Beeinträchtigung, welche bei der Tätigkeit für den Verein entstanden ist, für eine finanzielle Unterstützung zu sorgen. Der Verein kann seine ehrenamtlich tätigen Vereinsmitarbeiter, Vereinsmitglieder, Honorarkräfte oder auch die Teilnehmer an seinen Veranstaltungen versichern. Die Unfallversicherung ist zu empfehlen, da vor allem die ehrenamtlich engagierten Vereinsmitglieder oft keinen Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung haben.


Die Vereins-Gruppen-Unfall-Versicherung ist auch für festangestellte Mitarbeiter sinnvoll. Diese sind zwar oft über die gesetzliche Unfallversicherung oder über die Berufsgenossenschaft abgesichert; allerdings lohnt sich hier ein Vergleich, ab wann welche Versicherung bei einem Unfall überhaupt und in welcher Höhe greifen würde.

 

b) Kfz-Dienstfahrt-Versicherung

Für manche Mitarbeiter und Ehrenamtliche ist es üblich, Fahrten für den Verein mit dem privaten PKW zu erledigen. Wenn jedoch bei dieser Fahrt ein selbstverschuldeter Unfall verursacht wird, muss der Mitarbeiter/Ehrenamtler seine private Kfz-Versicherung mit dem Schaden belasten. Mit einer Kfz-Dienstfahrt-Versicherung können dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW abgesichert werden, sodass der Mitarbeiter/Ehrenamtler von einem privaten Mehrbeitrag verschont bleibt. Diese Versicherung berechnet sich entweder nach gefahrenen Kilometern pro Jahr oder nach Zahl der namentlich genannten Personen. Hierbei lohnt sich ein Vergleich.

 

5. Fazit

Die genannten Versicherungen müssen nicht teuer sein. Es gibt Versicherungskonzepte, die sich speziell an den Bedürfnissen und Budgets von Vereinen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Verbänden oder gGmbHs) orientieren.

 

Unserer Kooperationspartner Bernhard Assekuranzmakler ist auf Versicherungen für Vereine und Verbände spezialisiert und bietet die kostenfreie und unverbindliche Möglichkeit des Versicherungs-Check-Up. Dieser überprüft die bisher bestehenden Verträge des Vereins und analysiert den Versicherungsbedarf.

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