Viele Vereine bieten von Zeit zu Zeit Reisen an. Bei solchen Reisen reicht die Versicherung jedes Einzelnen nicht aus, um entstehende Kosten bei Schäden abzudecken. Deswegen sollte der Verein vor einer Vereinsreise eine Reiseveranstalterversicherung abschließen.
Was genau die Reiseveranstalterversicherung beinhaltet, wovor sie schützt und wie sie individuell angepasst werden kann, erfahren Sie hier.
Sie gewährt Versicherungsschutz für Schadensereignisse, die während einer Vereinsreise passieren können. Der Verein gilt als Reiseveranstalter, sobald er mindestens zwei reisetypische Leistungen wie z.B. Transfer oder Übernachtungen organisiert. Schäden können beispielsweise beim Transport mit Bus, Bahn, Flugzeug oder einem Schiff passieren, genauso wie in der Unterkunft oder bei angebotenen Kursen und sportlichen Aktivitäten.
Als Reise gelten auch Ferienfreizeiten, Wochenendworkshops, sowie Vereinsausflüge innerhalb des Vereins.
Beispiel: Während des Transports zur Unterkunft ereignet sich ein Busunfall. Einige Teilnehmer tragen Verletzungen davon und müssen ärztlich versorgt werden. Die anfallen Kosten für die Behandlung trägt der Versicherer.
Auch wenn die Reise kostenlos angeboten wird, haftet der Verein im Falle von Schäden. Zusätzlich haftet der Verein auch, wenn er lediglich Reisevermittler ist und der Reiseveranstalter jemand anderes. Entstehen Schäden durch externe Dienstleister, die der Verein vermittelt hat, würde er ebenfalls haften.
Die Versicherung sichert den Verein hinsichtlich Personenschäden ab. Das kann der Tod, eine Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern sein. Zusätzlich deckt die Versicherung Sachschäden in Form von Beschädigung oder Vernichtung von Sachen der Reiseteilnehmer ab. Das bloße Abhandenkommen oder Diebstahl sind nicht mit eingeschlossen.
Ebenfalls beinhaltet die Versicherung Vermögensschaden, die aufgrund der typischen Tätigkeit des Reiseveranstalters auftreten können. Dies können Fehler sein, die bei der Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger passieren oder bei der Bearbeitung der Reiseanmeldung.
Der Verein als Reiseveranstalter haftet auch für alle Schäden, die durch externe Unternehmen wie Hotels oder Busunternehmen entstanden sind. Vor dieser Art der Kostenforderungen ist der Verein mit der entsprechenden Versicherung ebenfalls geschützt.
Die Reiseveranstalter-Versicherung greift für die tätigen Leistungsträger und Hilfspersonen, die der versicherten Organisation angehören, sowie für die Mitarbeiter und Reiseleiter, die auf der Reise beruflich tätig sind.
Sofern es rechtlich zulässig ist, gilt der Versicherungsschutz weltweit und für Reiseveranstalter, wie für Reisevermittler.
Die Höhe der Versicherungsprämie gestaltet sich sehr individuell und berechnet sich anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer. Es gibt verschiedene Varianten, aus denen Vereine auswählen können, um für jeden das optimal ausgerichtete Angebot zusammenzustellen.
Die Höhe der Versicherungsprämie wird anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer berechnet.
Ohne eine entsprechende Reiseveranstalter-Versicherung sollte kein Verein eine Reise organisieren. Selbst wenn der Verein nur als Reisevermittler fungiert, ist eine Versicherung nötig. Sie schließt Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, sowie Schäden durch externe Dienstleister ein.
für ein vielfältiges Vereinsleben
Bei einer zielführenden Finanzierung für Vereine & Verbände stellen sich viele Fragen. Wir haben Antworten!
mehr erfahren »
für mehr Zeit für die wichtigen Dinge
Die Vereinsarbeit ist in den letzten Jahren komplexer geworden. Wir begleiten Sie im Prozess der Digitalisierung.
Umfassender Versicherungsschutz
Wir informieren Sie darüber, welche Versicherungen Sie wirklich benötigen.